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Interpretationsvielfalt der Scharia und das Grundgesetz

von | 22. Mai 2014 | Glaube, Publikationen

Interpretationsvielfalt der Scharia zwischen den Traditionalisten, Spirituellen und Rationalen. Nach meiner Untersuchung wird die Scharia auf drei verschiedene Arten interpretiert oder verschiedene Zugänge zur Scharia geschaffen. Lassen sie uns gemeinsam ein Bild über diese Interpretationen schärfen:

Zu den Schreckgespenstern unserer Islamdebatte in Deutschland gehört eine drohende Einführung der Scharia hierzulande. Doch die Scharia braucht in Deutschland gar nicht mehr eingeführt zu werden. Es gibt sie auch hier bei uns längst an jeder zweiten Ecke. Viele Läden hier bieten ausschließlich Produkte an, die halal sind – also erlaubt gemäß dem Schariarecht. Alkoholverbot für Minderjährige, Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Verbot des Verkaufs von Heroin, standesamtliche Eheschließungen und das Recht beider Ehepartner die Scheidung einzureichen, Religionsfreiheit für Minderheiten, Zinsfrei Banken, soziale Absicherungen, Korruptionsfreie Verwaltungen und vor allem das Grundgesetz.

All das fällt unter den schwer fassenden Begriff »Scharia«. Sie hat nur wenig mit der Vorstellung von abgehackten Händen und Gesteinigten zu tun, wie wir sie etwa aus zwei oder max. drei Ländern kennen und welche immerhin noch im Bereich der Menschenrechte besser als Nordkorea abschneiden! Die Scharia ist kein feststehendes Codexbuch, das man kaufen und nachschlagen kann. Scharia bezeichnet die Summe nicht nur der Pflichten (fard) und der Verbote (haram), sondern viel mehr das Erlaubte und zulässige Maß (halal oder mubah), die das Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft prägen.

Es gibt viele Interpretationen über die Scharia, doch keine ist absolut verbindlich. Aber wer darf die Scharia interpretieren? Nur die arabische Muftis und iranische Ajatollahs? Oder auch junge muslimische Intellektuelle und Theologe in der Türkei, Bosnien und Deutschland, die in der freiheitlichen Verfassung den besten Rahmen entdeckt haben, als Muslim gottgefällig zu leben. Die Begriffe haben nicht einen festen oder starren Sinn, auch dann nicht, wenn sie im Koran vorkommen, sagt der türkische Theologe Ilhami Güler. So ist es auch mit der „Scharia“ die nur einmal wörtlich im Koran vorkommt.
Nach meiner Untersuchung, wir die Scharia in drei verschiedenen Arten interpretiert oder verschiedene Zugänge zur Scharia geschaffen. Lassen sie uns gemeinsam ein Bild über diese Interpretationen schärfen:

1. Interpretation: Die Interpretation der Dogmatiker
Religion und Scharia sind ein und dasselbe: unveränderbares Gottesgesetz

Der Begriff Scharia wird vom 10. Jahrhundert an, also mehr als 200 Jahren seit dem Tod des Propheten Muhammed, zu lebenspraktischen und sozialen Fragen verwendet parallel zur Entwicklung ­eines religiösen Rechtssystems. Im Laufe der Geschichte haben die Gelehrten sich vom islamischen Glauben inspirieren lassen, um Regeln und Bestimmungen zu verschiedenen Fragen des Lebens zu entwerfen – zur religiösen Praxis, zum Recht, zur Politik, Ethik, zum Handel und Finanzwesen, zur Ehe und Ehescheidung sodass das System der Scharia entstanden ist.

Die Scharia betreffe alle vier zentralen Angelegenheiten des Islam:
1. Glaubensbekenntnis (Aqida): (Einheit Gottes, Propheten, Jüngsten Tag…)
2. Moral-Ethik (Achlaq) (Ehrlichkeit, Treue, Demut, Rechtschaffenheit, Geduld)
3. Glaubenspraxis (Ibadat) (Gebete, Fasten, Almosen, Engagement)
4. Gegenseitige Beziehungen (Muamalat) (Speisen, Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht, Minderheitsrecht, Strafrecht)

Nach dieser Interpretation sind z. B. auch der Glaube an Gott/Allah, Muhammad oder Jesus, die Verrichtung der Gebete oder das Fasten im Ramadan, die Aufrichtigkeit und das Meiden von Heroin schariakonforme Haltungen. Das alles ist aber mit infrage gestellt, wenn ein Politiker davon spricht, dass hier „kein Platz für die Scharia“ sei. Wenn der Glaube an Gott, aus dieser Perspektive, ein Teil der Scharia ist, so kommt die Ablehnung der Scharia, einer Ablehnung der Religion gleich, was wiederum der Glaubensfreiheit widerspricht. Die verschiedenen Theorien zur Scharia, die von den Gelehrten jeweils nach Maßgabe der eigenen Epoche entwickelt wurden, insbesondere aber ihre Bestimmungen zum Strafrecht, welche im Vergleich mit anderen Regeln einen sehr geringen Anteil von ca. 3 % ausmachen, erscheinen uns aus unserer heutigen Sicht recht problematisch.

Einige konservative islamische Gelehrte blieben von Anfang an einer Haltung verhaftet, in der Scharia etwas Festes, Überhistorisches zu sehen, das unter den Bedingungen der jeweiligen gesellschaftlichen Umstände nicht zu relativieren sei. Nun ist es unerlässlich geworden, diese enge Sicht aufzubrechen und darüber aufzuklären, dass die moralische Lehre der Religion als etwas Festes und die Interpretation der Scharia als ­etwas Veränderliches unterschiedliche Entitäten sind.
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2. Interpretation: Die Interpretation der Spirituell-Rationalen
Scharia ist Codex für einen ethisch-moralische Verbundenheit zwischen Gott und Mensch 

Was wir im Koran lesen, stellt uns Gott in allererster Linie als Quelle der Barmherzigkeit. Die Barmherzigkeit Gottes ist tatsächlich das mit weitem Abstand am häufigsten gebrauchte Attribut Gottes, und eine der häufigsten Vokabeln überhaupt im Koran – eine Tatsache, die so manche Außenansichten über den Koran leider gerne vollkommen überspringen. Wenn sich dieser Gott mit seiner Barmherzigkeit dem Menschen immer wieder zuwendet, wie könnte Er ihm dann ferne sein? Das formuliert der Koran sehr einprägsam und in aller Deutlichkeit: „Wir sind dem Menschen näher als seine Halsschlagader“ (50:16).

Gottes Anliegen ist es also, eine Beziehung zu Seinem Geschöpf, dem Menschen, zu knüpfen. Wie für jede gelingende Beziehung braucht es dafür eine tragfähige Grundlage. Und die liefert uns Gott durch Seine Offenbarung, die Er als Leitfaden den Menschen immer wieder mitgegeben hat. Gott schließt, auch nach koranischer Auffassung, immer wieder Seinen Bund mit den Menschen: mit Abraham, mit Mose und seinem Volk. Sure 2 Vers 40 heißt es z.B.: „Ihr Kinder Israels, gedenkt der Gnade, die Ich euch geschenkt habe. Erfüllt die Verpflichtung Mir gegenüber, Ich erfülle Meine euch gegenüber.“

Für diese „Verpflichtungen“, für die Bestimmungen, die jeweils zu dem Bund gehören, hat die islamische Tradition das Wort „Scharia“ geprägt – ein Begriff, der leider entsetzlich entstellt wird, von einigen Muslimen in manchen Ländern, die mit einem in früheren Jahrhunderten stehengebliebenen Islam-Verständnis die Gegenwart und Zukunft unter heute völlig ungeeigneten Vorstellungen verschütten, aber auch in der deutsche öffentlichen Diskussion, die sich überhaupt nicht darum bemüht zuerst einmal zu verstehen, was der Begriff eigentlich bedeutet. Das geht so weit, dass der bloße Gebrauch des Wortes alleine schon genügt, um als absolut nicht integrierbarer Fundamentalist abgestempelt zu werden

Ich bitte Sie, wenn Sie dieses Wort hören, Ihre Assoziationen zu mittelalterlichen Rechtsvorstellungen bis hin zu Körperstrafen einfach einmal zu ersetzen mit der tröstenden und hoffnungsfrohen Botschaft, dass Gott immer wieder zu Seinem Bund mit den Menschen steht und wir das Gleiche tun sollten.

Die Bestimmungen des Bundes durch Mose sind in der Tora sehr detailliert niedergelegt. Dort ist sehr oft von Körper- und Todesstrafe die Rede, und auch von Gegenwehr gegen Feinde. Dennoch sind wir uns sicher einig, dass das, was Gott den Israeliten zu jener Zeit anempfohlen hat, heute in ganz anderer Weise, und keineswegs eins zu eins dem Buchstaben nach, in unsere Kultur und Zeit übertragen werden muss.

Mit dem Bund, den Gott durch Muhammad geschlossen hat, ist es nicht anders. Niemand kann fordern, den Wortlaut der Tora zu verändern, und beim Koran ist es genauso. Aber auch wenn wir Muslime glauben, dass die Offenbarung des Korans das unmittelbare und ewige Wort Gottes ist, so dürfen und müssen wir verstehen, dass es nicht nur darauf ankommt, was Gott im Koran Wortlaut gesagt hat, sondern vor allem auch darauf, was Er damit gemeint hat. Wie würde Gott heute das alles in der Sprache unserer Zeit und unserer Kultur ausdrücken? Um das zu verstehen, darf ich mich nicht auf die Buchstaben Jahrhunderte alter Gesetzestexte zurückziehen, sondern muss auf meine Halsschlagader hören, auf mein Herz, in mein Innerstes hinein – denn dort finde ich Gott.

Kurzgesagt die Scharia hat einen Stellenwert als Basis für den Weg des Gottessuchenden und nicht unbedingt dogmatische-ahistorische Gottesgesetz. Das ist die Interpretation der Scharia bei Rational-Spirituell-Theologen. Also Scharia ist für diese Gelehrten wie z.B. in Bosnien oder in der Türkei das Synonym für ethisch-moralische Werte. Daher muss das z.Zt. weit verbreitete Scharia-Verständnis, das einen theokratischen Staat anstrebt, ersetzt werden durch eine innerliche Religiosität, die das moralische Wesen des Islam hervorhebt.

3. Interpretation: Die Interpretation der Post-Kalifatischen Rationale
Religion und Scharia sind nicht dasselbe; das erste ist statisch, das zweite ist dynamisch

Strafen in Fall des Diebstahls, Peitschen, Scheidung sind eigentlich Rechtsregeln welche „Menschliche Erfahrungen“ beinhaltet. Vor Muhammed und vor Christus gab es immer Rechtsregeln. In der Codex Hammurapi (Rechtssammlung des Königs Hammurapi 1750 v.Chr.) ist z.B. die Todesstrafe oder Handabschneidung auch vorgesehen. Gott hat einige vom Menschen gemachte Rechtsregeln nicht ignoriert, sondern durchaus haben die Göttliche Botschaften solche Rechtstraditionen vererbt und weiterentwickelt. Eine Scharia im Sinne von Rechtsprechung und Regelwerk ist in jeder Religion vorhanden. Wenn eine Religion lebendig ist, so hat sie es auch der Dynamik ihres Rechtssystems zu verdanken. Ohne Rechtssystem kann eine Religion wie auch ein Land nicht existieren. Nach dem Glauben der Muslime sandte Gott nicht nur Muhammad, sondern auch Moses und Jesus eine »Scharia« herab, die jeweils den Bedingungen und Bedürfnissen ihrer jeweiligen Zeit entsprach.

Über die Einigkeit der Religion spricht Gott im Koran folgendes: »Er verordnete für euch die Religion, die Er Noah anbefahl und die Wir dir offenbart haben und die Wir Abraham und Moses und Jesus anbefohlen haben. Nämlich (die), in der Einhaltung der Religion treu zu bleiben und euch deswegen nicht zu spalten.« (Koran: 42/13)

Dann spricht Gott über die Verschiedenheit der Scharia: »Für jeden von euch (Propheten) haben Wir (jeweils) Richtlinien (Scharia) und eine Lebensweise bestimmt. Und wenn Gott es so gewollt hätte, Er hätte euch alle sicherlich zu einer einzigen Gemeinschaft machen können: aber (Er wollte es anders,) um euch zu prüfen durch das, was Er euch gewährt hat.« (Koran: 5/48). Darin drückt sich die gemeinsame Grundlage der Religion (aldin) bei unterschiedlicher Scharia aus.

Di Religion ist der Text, die Scharia (das Gesetz) ist der Kontext.

Mit anderen Worten: Gott hat einen Glauben herabgesandt, der einzig ist, doch die Scharia hat sich im Laufe der Zeit verändert und wird sich auch weiterhin verändern. Sie ist also eine Methode, die dazu dient, die Fragen einer Gesellschaft in Berufung auf einen Propheten (Moses, Jesus oder Muhammad) und mit Hinblick auf die universellen und unveränderlichen moralischen Werte der Religion zu beantworten.

Ich zitiere einen Vers und Sie sollten ihn erkennen: »Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, das sage ich euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist. «  (Matthäus, 5, 17-18)

Im Koran verwendet Gott kein einziges Mal das Wort „Gesetz“ (arb. Qanun)“. So eine deutliche Aussage über das Gesetz Gottes wie es in der Bibel der Fall ist, existiert im Koran nicht. Und trotzdem wird von uns Muslimen verlangt, uns von dem „Gesetz Gottes“ zu distanzieren, obwohl das Gesetz nicht im Koran sondern im Alten und Neuen Testament erwähnt wird und niemand verlangt von Christen oder Juden das „Gesetz Gottes“ abzuschwören!

Gott offenbart dem Menschen keine fertigen Antworten, sondern er zeigt ihm Beispiele aus einer bestimmten gesellschaftlichen Wirklichkeit und verlangt von ihm, dass er daraus Schlüsse zieht und dadurch sein Bewusstsein schärft und Gesetze im Sinne von ethisch-moralische Werte, entwickelt. So will Gott den eingeschlafenen Geist der Menschheit erwecken und die Seite in ihm beleben, die nach Güte und Gerechtigkeit sucht und aus dieser Inspiration Gesetze entwickelt.

Die Regeln der Scharia, die Muhammad erhielt (d.h. die Bestimmungen zu Vergehen und Strafen), bezogen sich auf die zu seiner Zeit herrschenden Sitten, den Erlebnishorizont und andere Besonderheiten seines Volkes, waren also gewissermaßen spezifisch für jenes Volk zu jener bestimmten Zeit. Während Muhammad einerseits das unveränderliche Wesen des Glaubens fortsetzte, ließ er die für seine Zeit angemessene Scharia gelten. Und er deutete an, dass die universellen Werte des Glaubens bestehen bleiben, doch „die Scharia dem Wandel unterworfen ist“, wie Waliullah Diehlawi, ein bedeutender indisch-islamischer Denker des 18. Jahrhunderts sagte. Muhameds Tod bedeutete nichts anderes als das Weiterbestehen der Werte bei Anpassung der Scharia an die Gegebenheiten der Zeit. Mit seinem Tod war die Befugnis, Scharia zu interpretieren, d.h. neue Regeln und Gesetze im Einklang mit den Grundzielen des Glaubens einzuführen, den Menschen überlassen worden. Denn mit den im Koran erwähnten Beispielen ist das Recht nicht beendet worden sondern fand seinen Anfang.

Die Trennung zwischen dem Glauben und der Scharia:

Die Religion: Unveränderlich

  • Glaubensbekenntnis (Aqida): (Einheit Gottes, Propheten, Jüngsten Tag,..)
  • Moral-Ethik (Achlaq) (Ehrlichkeit, Treue, Demut, Rechtschaffenheit, Geduld)
  • Glaubenspraxis (Ibadat) (Gebete, Fasten, Almosen, Speisen, gerechte Handlung)

Die Scharia: Veränderlich

4. Gegenseitige Rechte (Huquq)
(Glaubensfreiheit, Polygamie-Monogamie, Zeugenschaft, Familien- und Erbrecht, Strafrecht)

Die Trennung zwischen dem Glauben und der Scharia ist nicht eine neue moderne Interpretation der Scharia. Diese Interpretation findet ihre Wurzeln bereits in der ersten Generation. Omar, der zweite Kalif und enge Freund des Propheten Muhammed, verstand sehr wohl den Unterschied zwischen dem Glauben und der Scharia, sodass er zur Zeit seiner Regierung zwar nichts am Glauben änderte, doch die Scharia nach den aktuellen Begebenheiten neu regelte. Zum Beispiel wurde in dem so genannten Hungerjahr, das in seiner Regierungszeit mit einer extremen wirtschaftlichen Krise einherging, die Bestrafung der Bürger wegen Diebstahls ausgesetzt, wenn erwiesen war, dass die Tat aus Not geschah. Vielleicht war das der Anlass für Abu Hanifa (gest. 767), die auf das Recht bezogenen Hadithe des Propheten in seine Sammlung nicht aufzunehmen. Dies entsprach aber auch ­seiner grundsätzlichen Einstellung, die Rechtsprechung als etwas Historisches zu sehen. Diese Trennung ist auch in der Lehre von Imam Maturidi (gest. 941) vorgesehen, der als ­Begründer einer sunnitischen Glaubensschule für die meisten in Europa lebenden Muslime von Bedeutung ist. Auf dieses Verständnis hat das osmanische Reich sein Rechtssystem aufgebaut: Mecelle (Zivilgesetzbuch des Osmanischen Reich) der „Gesetzeskodex“ war eine Kompilation beziehungsweise der erste Versuch einer Kodifikation vermögensrechtlicher Bestimmungen des islamischen Rechts. In der Mecelle  ist ein festes Prinzip vorgesehen: „Ezmanın tağayyürü ile ahkâm tağayyür eder“  „Mit der Änderung des Zeit, ändern die Bestimmungen“.

Es gab jedoch andererseits auch orthodoxe Gelehrte, die im Unterschied zu Omar und Abu Hanifa die Scharia dogmatisierten und behaupteten, sie sei unveränderlich und damit bindend für jede Epoche und Gesellschaft. Leider hören die Europäer gern den fundamentalistischen Interpretationen, als den rationalen, zu. Doch heute ist dank muslimischer Wissenschaftler im Westen und im Osten, insbesondere in der Türkei, eine Phase des Umbruchs in Gang gekommen. Und mein Buch ist nur eine deutsche Version des theologischen Engagements der Gelehrten. Deswegen hat das Kapital „Scharia“, bei vorurteiligen Nicht-Muslimischen Lesern, die bestehenden Vorurteile abgebaut. Die Attacke der Islamfeindlichen Konsumenten ist nach dem Buch noch mehr verschärft worden.

Die Gelehrten, die keine Trennung zwischen Religion und Scharia machen, gehören eher der traditionalistischen Strömung (ahlul-hadith) an: Je weiter vom Westen und je ausgeschlossener gegenüber Anderen, desto traditionalistischer sind die Gelehrten. Die gelehrten die eine Trennung zwischen Religion und Scharia machen gehören eher der rationalistischen Strömung (ahlul-ray) an, also je näher dem Westen und aufgeschlossener gegenüber Anderen, desto rationalistisch sind die Gelehrten.

Diesen Ansatz zum islamischen Glauben und zur islamischen Scharia können wir folgendermaßen zusammenfassen: Die von Gott offenbarte Religion und die moralischen Werte dieser Religion sind fest, überzeitlich und keiner Veränderung unterworfen. Die Regeln und Gesetze hingegen, die von den Menschen entweder in direkter Anlehnung an diese Werte oder ­ihrem Sinne nach festzulegen sind, verändern sich je nach den zeitlichen und gesellschaftlichen Bedingungen.

Die Scharia ist auch weiterhin Veränderungen unterworfen, weil sie auch weiterhin abhängig bleibt von der Zeit und dem Raum, von der gesellschaftlichen Struktur und den ethnischen, anthropologischen, demografischen, soziologischen und ökologischen Begebenheiten der Völker. Um es an einem Beispiel zu erläutern: Die Religion sagt: »Verdiene deinen Lebensunterhalt, sei aufrichtig und stehle nicht«, und die Scharia zeigt Wege auf, die bei einem Verstoß ein für die Zeit und die Gesellschaft angemessenes Strafmaß bestimmen. Daher ist es das Ziel der Scharia, zum Schutze der sozialen Gerechtigkeit und Ordnung denjenigen zu bestrafen, der sich am Allgemeingut bereichert, sein Kapital auf Kosten der Armen vergrößert. Doch diese Bestrafung muss nicht unbedingt mit primitiven Methoden wie Abschneiden von Händen erfolgen, sondern hat sich an einem zeitgemäßen Strafrecht zu orientieren.

Wenn die Religion besagt, dass der Zwang im Glauben nicht zulässig ist, so zeigt die Scharia den Weg auf, der diese Glaubensfreiheit durch Gesetze sicherstellt. Das staatliche Dokument des osmanischen Reichs, die »Ahidname«, welche der Sultan Mehmet Fatih im Jahr 1463 in Bosnien abgegeben hat und in dem das Religionsfreiheit der Christen gesetzlich gewährleistet wird, ist ein Akt der Scharia. So wurde also die Scharia vor fünf Jahrhunderten in Europa interpretiert. Kann der gesunde Menschenverstand denn gegen dieses Verständnis der Scharia etwas einzuwenden haben?

Wer die muslimische Geschichte liest wird merken, dass die Muslime Christen und Juden mehr  geachtet haben als Muslime selber. Und wissen sie warum? Ein prophetischer Spruch hat bei den  Gesetzgeber und bei Bevölkerung eine entscheidende Rolle gespielt: من آذى ذميا فأنا خصمه „Wer einen Nichtmuslim quält, dem werde ich im Jenseits als Feind begegnen.“

Grundlagen eines zeitgenössischen Verständnisses der Scharia 

Die Aufgabe, die Scharia zu erneuern und reformieren überließ der Prophet den kommenden Generationen: »Zu Beginn eines jeden Jahrhunderts wird Gott jemanden in dieser Gemeinschaft berufen, der aufklärend die Religion erneuern und regenerieren wird.« Die Erneuerer unter seinen Nachfahren sind damit beauftragt, die islamische Rechtsprechung und Auslegung im Sinne der grundlegenden Ziele der Religion anzupassen. Aus der Gemeinschaft der Muslime kann ein Einzelner, oder auch mehrere, diese Aufgabe übernehmen. Diese Reform kann von einer religiösen Autorität, aber auch von einer politischen Autorität oder einer wissenschaftlichen Institution ausgehen. Die Verantwortung für die Erneuerung ist völlig der muslimischen Gemeinschaft überlassen.

Die fundierteste und bemerkenswerteste Untersuchung über die Scharia hat ein Erneuerer des Islam, der in Granada geborene und dort verstorbene Andalusische Europäische Islamgelehrte Al-Schatibi (gest. 1338) geliefert. Nach seiner Theorie in seinem Werk: Muwafaqat, ist die Scharia kein Zweck, sondern ein Mittel, und die Ziele der Scharia (Maqasid al-Scharia) sind folgende fünf Grundrechte zu schützen und zu erhalten:

  • Der Schutz des Glaubens(freiheit) (al-din)
  • Der Schutz des Lebens (al-hayat)
  • Der Schutz der Vernunft (al-aql)
  • Der Schutz des Eigentums(recht) (al-mal)
  • Der Schutz des Nachkommenschaft (al-nasl)

Diese fünf Ziele bei al-Schatibi wurden später von einer in Tunesien geborenen Tahir Ibn Aschur, um noch zwei Ziele erweitert:

  • Flexibilität/Vergebung (al-samaha)
  • Die Freiheit (al-hurriyah)

Ich füge den achten hinzu:

  • Gleichberechtigung (al-musawat)

Diese acht Ziele, die dem islamischen Recht zugrunde liegen, enthalten, modern ausgedrückt, die Grundrechte und -freiheiten des Menschen: Texte, die religiöse Bestimmungen enthalten, können nicht einfach buchstabengetreu umgesetzt werden, sondern sie müssen im Hinblick auf ihre Zielsetzung und im Einklang mit der Natur des Menschen interpretiert werden. Denn die Scharia ist nicht dem menschlichen Gewissen übergeordnet, sondern beide ergänzen sich gegenseitig. Diese Prinzipien hinsichtlich der Bedürfnisse eines jeden Menschen werden eigentlich auch im säkularen Denken vertreten. Es handelt sich dabei also um gemeinsame Werte des Säkularen und des Religiösen. So betrachtet ist der Islam seinem Wesen nach auch »säkular« und bedarf insofern nicht eines »Säkularisierungsprozesses« von außen. Denn die fünf Grundsätze von Schatibi sind viel älter als das säkulare Europa.

Wenn ich das deutsche Grundgesetz lese, so finde ich nicht die kleinste Spur eines Verstoßes der soeben erwähnten acht Kriterien für islamisches Rechtsgutachten. Daher ist das deutsche Grundgesetz islamkonform. Wer sich gegen das Grundgesetz positioniert, stellt sich auch gegen den Islam. Wo das politische System die Würde und Gleichheit des Menschen garantiert, die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit, den Schutz von Eigentum und Nachkommenschaft, Toleranz und Gleichberechtigung – dort ist auch der Islam zuhause.

Ein Verständnis vom Glauben oder von der Scharia, das sich von Vernunft und Erkenntnis entfernt, wird dagegen Fanatismus erzeugen und in Widerspruch mit der Vernunft und mit dem moralischen Werten des Korans geraten. Diese Situation ist zu überwinden, indem der Zweck der Scharia zur Richtschnur gemacht wird, wie sie in den von Islamgelehrten entwickelten acht Kriterien zum Ausdruck kommen, wobei diese Kriterienliste noch erweitert werden könnte. Auf diesem Wege könnten wir zu einem Durchbruch der weiteren Modernisierung und Humanisierung des Rechts gelangen.

Aufgrund dessen müsste eine neue Interpretation von Scharia entwickelt werden, die dem Wandel der Zeit Rechnung trägt, und dazu die vorhandene Scharia reformiert werden, sodass sie hinsichtlich der Humanität keinen Vergleich mit dem positiven Recht unserer Zeit zu scheuen bräuchte. Dies käme einer Revolutionierung der Scharia unter sozialen Gesichtspunkten gleich, was wiederum seitens der Muslime ein freies Denken ohne jegliche Zwänge voraussetzt.

Aber bevor die Muslime die Scharia (Gesetze) modernisieren und revolutionieren, benötigen sie eine „Moralische Revolution“.

Die Scharia hat mit alle ihren drei Interpretationsmöglichkeiten keine Weltkriege, keine Genozide, keine Menschenvertreibung, keinen Rassismus verursacht. Nicht in Deutschland, nicht in Europa, nicht in der Vergangenheit, nicht in der Gegenwart und wird es auch nicht in Zukunft tun.

Wer seinen Mund aufmacht um die Scharia zu verurteilen, der soll erst zumindest

–  Muwafaqat von Al-Schatibi,
–  Huggatullahil Balgiha von W. Dihlawi,
–  Maqasid al-scharia von T. Ibn Aschur,
–  Sabit Din Dinamik Şeriat von Ilhami Güler,
–  Adalet Devleti von Ihsan Eliaçık,
–  Šerijatsko pravo – reformizam i izazovi modernosti von Fikret Karčić,
–  Das islamische Recht von Mathias Rohe,
–  Radikale Reform von Tariq Ramadan und nicht zuletzt
–  Tafiil maqasid al-scharia (Die Aktivierung des Ziele der Scharia) von Gamal-al-din Atiyya,

welche in diesem Bereich einige neue Theorien entwickelt haben, lesen.

Und hat ein Politiker, Publizist, Islam-Expert, Islamhasser oder wer auch immer, welcher den Begriff der Scharia gerne als Waffe in den Mund nimmt, ein bisschen Mühe gegeben diese Bücher zu lesen?

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