Freiheit

von 22. Mai 2014Publikationen

Das grundlegende Charaktermerkmal des Menschen ist die Freiheit. Und die Freiheit bedarf der Verantwortung. Der Mensch verfügt über einen freien Willen, weil er ein Vernunftwesen ist. Die moralischen und menschlichen Werte entstehen wiederum mithilfe von Vernunft und freiem Willen. Die Religionen sind Hilfestellungen, um den freien Willen zu mobilisieren und ihn von schädlichen Abhängigkeiten zu befreien. Unbeschadet seiner Freiheit muss der Mensch eine Moral besitzen, die sich von Pflichtgefühl nährt. Auch Gott schränkt ja seine eigene Freiheit aufgrund der Verantwortung ein, obwohl Er die absolute Freiheit besitzt. So verbietet Er sich selbst zum Beispiel, Unrecht zu verüben. »Ich habe mir selbst das Unrecht verboten.«

Die Freiheit jedes Menschen hört dort auf, wo die Rechte des anderen beginnen. Daher muss auch der Mensch, genau wie Gott, konstruktiv handeln und seinem Wirken die Grenzen der Gerechtigkeit setzen. Die moralischen Regeln grenzen die Freiheit des Menschen ein, um die Freiheit anderer zu schützen; und sie bewahren den Menschen vor Boshaftigkeit. Doch diese Einschränkungen sollten im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte bleiben. Was darüber hinausgeht, ist Freiheitsberaubung. Eigentlich wären keine Gesetze und Verbote notwendig, könnten die Menschen miteinander einen guten Umgang pflegen. Da dies nicht immer gelingt, sind zum Schutz der Sicherheit Regelungen, Gesetze und Einschränkungen notwendig.

Das Ziel der moralischen Regeln in den Religionen ist der Schutz der Freiheit. Diese Regeln dürfen niemals als Unterdrückungsmittel eingesetzt werden. Die Moralprinzipien schützen die Freiheit, die Vernunft und die Kreativität und verhindern eine Unterdrückung derselben. Daher verfolgen die Gesetze das Ziel, das Recht auf Religion, Leben, Eigentum usw. zu schützen und damit die Freiheit zu gewährleisten. Der Mensch kann nur im Besitz dieser Rechte sich des Kosmos annehmen und seine Pflicht auf Erden erfüllen. Daher hat jede Regierung die Freiheit zur Richtschnur zu machen. Ein Regierungsverständnis, das die Einschränkung der persönlichen Freiheiten der Menschen vorsieht, verleitet ihre Bürger zu unehrlichem Verhalten. Was sie in der Öffentlichkeit aus Angst unterlassen müssen, tun sie im Verborgenen. Doch ihr Gewissen ist es, das sie daran hindert, im Öffentlichen wie im Geheimen Böses zu tun. Die Regierungen dürfen die persönlichen Freiheiten der Bürger nicht beschneiden. Das bedeutendste Element der Stärke von Europa und Deutschland besteht darin, die Freiheit zu garantieren. Dies ist auch die Grundlage der deutschen Verfassungswerte. »Die Freiheit der Person ist unverletzlich.« (GG Artikel 2, Absatz 2). Viele Muslime, die ihrer Freiheit beraubt worden waren, haben Zuflucht in Deutschland gesucht, um die Gabe der Freiheit genießen zu können. Selbst wenn es keinen anderen Grund gäbe, wäre dies allein Grund genug für die Bürger Deutschlands, folglich auch für die Muslime, Deutschland gegenüber Dankbarkeit zu empfinden. Es ist großer Undank, ja Verrat, diese Freiheiten im Dienste auswärtiger Interessen zu missbrauchen und Unfrieden zu stiften. Die Verfolger solcher geheimer Absichten sind es, die die Länder zu Maßnahmen der Einschränkung dieser Freiheiten veranlasst haben.

Als Muslime dürfen wir die Freiheit, die wir uns selbst wünschen, anderen nicht vorenthalten. Es ist eine Doppelmoral, wenn wir unter uns die Freiheiten einschränken, während wir von außen eine absolute Freiheit fordern. Vor allem müssen wir Muslime die Freiheit anerkennen, anders zu glauben, zu denken und zu leben, die Unterschiede zu achten und zu akzeptieren. Mit dem Koranvers »Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens« (Koran: 2/256) erlaubte Gott die freie Wahl eines Glaubens und verbot den Zwang zu irgendeinem Glauben. Welchen Glauben man wählt und welche Meinung man vertritt, entscheidet keine äußere Autorität, sondern das Gewissen. Es bleibt auch der persönlichen Entscheidung überlassen, ob man überhaupt glaubt oder nicht. Die Entscheidungsfreiheit zwischen Glauben und Nichtglauben unterstrich der Koran mit dem Vers: »Lasse denn an sie glauben, wer will, und lasse sie verwerfen, wer will« (Koran: 18/29). Der Koran betont wiederholt die Tatsache, dass Gott dem Menschen die Freiheit gegeben hat. Omar, der zweite Kalif, hob die Bedeutung der Freiheit mit seinem berühmten Spruch hervor: »Seit wann macht ihr die Menschen, die frei aus dem Mutterleib kommen, zu Sklaven?« Der vierte Kalif Ali sagte: »Sei nicht jemandes Sklave, Gott hat dich frei geschaffen.« Zu glauben oder nicht zu glauben oder seinen Glauben zu wechseln, ist allein dem Individuum freigestellt. Dies geht mit den Werten der Verfassung konform: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschau­lichen Bekenntnisses sind unverletzlich.« (GG Artikel 4, Absatz 1).

Doch die Freiheit bedeutet auch nach unserer Verfassung nicht die Übertretung der Rechte anderer, nicht die Beleidigung des Glaubens und der Glaubenssymbole anderer und nicht die Missachtung der Menschenwürde. »Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.« (GG Artikel 2, Absatz 1). So wie jedes Ding seine Grenzen hat, hat auch die Freiheit ihre Grenzen dort, wo das Recht der anderen verletzt wird. Daher lassen sich die Muhammad-Karikaturen und ähnliche Beleidigungen nicht mit dem europäischen Wert der Freiheit rechtfertigen. Ein solcher »(Un-)Wert« steht einem Europa nicht, das mit seiner Achtung der Religionen ein weltweites Beispiel aufgestellt hat. Hinzu kommt noch, dass die Beleidigungen des Islam nicht den Zweck verfolgen, die Freiheiten zu erweitern, sondern beabsichtigen, einen Keil zwischen die friedlich zusammen­lebenden Gesellschaften zu treiben und den Glauben einer Milliarde Menschen zu verspotten. Diese Beleidigungen unter dem Vorwand der Ausdrucksfreiheit können weder zu den europäischen Werten der Freiheit etwas beitragen noch bei den Muslimen die Liebe zu ihren religiösen Symbolen infrage stellen.

Unsere Werte müssen sich auf eine Philosophie stützen, die selbst die Gefühle eines Einzelnen achtet. Es ist Tatsache, dass diese Beleidigungen dazu geführt haben, dass Muslime, die bisher die eigene Religion kritisch betrachteten sowie Nicht-Muslime mehr Interesse am, ja Zuneigung zum Islam entwickelt haben. Andererseits mobilisieren solche Beleidigungen aber auch die Extremisten auf beiden Seiten, schädigen die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands und nähren den Hass zwischen den Gesellschaften. Die Haltung der Menschen zeigt sich in solchen Grenzsituationen. So gelangt auch an die Öffentlichkeit, von wessen Feder Liebe, Toleranz, Vernunft oder aber Beschimpfungen und Respektlosigkeit stammen.

Trotz allem dürfen Muslime den Missbrauch der Freiheit in keiner Weise mit Hass und Gewalt erwidern. Wie hätte wohl Muhammad auf den Karikaturen-Streit reagiert? Ich ging in einem Freitagsgespräch auf diese Frage folgendermaßen ein: Er hätte weder Drohungen ausgesprochen noch hätte er mit Gewalt geantwortet. Er hätte den Milliarden von Menschen, die ein Gewissen besitzen, geraten, vor den Verlagshäusern der Zeitungen, die die Karikaturen veröffentlicht hatten, und die Botschaften anstatt mit Steinen mit Blumen zu bewerfen. Er hätte wiederholt, was er seinerzeit über seine Peiniger schon sagte. Im Jahre 610 sagte er nämlich in Taif über die, die ihn beleidigten: »O Herr, bestrafe sie nicht, denn sie haben meine Botschaft nicht erhalten.« Dies ist die sinnvollste Antwort, die man auf jede Beleidigung und Provokation unter dem Deckmantel der Freiheit geben kann. Das Prinzip persönlicher Freiheit, das Europa entwickelt hat und das von allen Menschen mit gesundem Menschenverstand verteidigt wird, müssen aber auch die Muslime mit noch mehr Respekt verstehen lernen, auch wenn es sich nicht mit dem eigenen Verständnis von Freiheit deckt. Folgenden Artikel der Verfassung dürfen wir nicht vergessen: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.« (GG Artikel 5, Absatz 1 und 2).

Der Islam machte seine ersten Schritte mit Botschaften, die die Freiheiten erweiterten. Einer der ersten Verse der Offenbarung lautete: »faqqu raqabah«, d.h. »Setzt die Sklaven frei!« (Koran: 90/13). Einer der Sendungsgründe Muhammads war, die in der vorislamischen Zeit auferlegten Einschränkungen und unnötigen Verbote aufzuheben. »Er entlastet sie von ihrer schweren Last und den Ketten auf ihrem Rücken.« (Koran: 7/157). Muhammad, der von denjenigen ausgegrenzt wurde, die keine Gedankenfreiheit duldeten, der seine Heimat verlassen musste, kam 630, nach zehn Jahren, als Religionsführer gestärkt dorthin zurück. Statt Rache zu üben, sagte er zu seinen Peinigern von damals folgende richtungsweisende Worte: »Gott möge es euch verzeihen. Geht, wo ihr hinwollt, denn ihr seid frei!«

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