Hier & Heute | IGP Blog

Integration & Bildung

Anerkennung von Islamischen Feiertagen

Wir Muslime erkennen an, dass Bayern eine christliche Geschichte und Tradition hat, die zu einer Vielzahl gesetzlicher Feiertage mit ausschließlich christlichem Hintergrund geführt hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auf diese Weise Grundpfeiler religiöser Identität auch dann vorgegeben bleiben, wenn immer weitere Kreise der Bevölkerung ihren eigenen Bezug dazu zu verlieren scheinen.

Wir streben als zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Bayern nach dem Christentum keine Gleichbehandlung in dem Sinn an, dass zu den 12 gesetzlichen Feiertagen (von denen 9 christlichen Ursprungs sind; in überwiegend katholischen Gegenden kommt Mariä Himmelfahrt noch dazu), muslimische Feiertage als Pflichtfeiertage für die ganze bayerische Bevölkerung hinzukämen. Davon ist keine Rede, auch wenn in der öffentlichen Diskussion bewusst oder unbewusst ein entsprechender Eindruck geschürt wird. Wir stellen uns vielmehr eine Gleichbehandlung mit den Israelitischen Kultusgemeinden vor, deren Feiertage in Artikel 6 des bayerischen Feiertagsgesetzes in besonderer Weise geschützt sind (11 Tage).

Aus unserer Sicht kommen dafür vorrangig in Frage: Islamisches Neujahrsfest (1 Tag), Aschura (1 Tag) Fastenbrechen (3 Tage), Opferfest (4 Tage),
Wir halten es für richtig, dass die bekenntniszugehörigen Schüler an den Schulen aller Gattungen an diesen Tagen unterrichtsfrei haben.

Wir halten es weiter für richtig, dass an den genannten Feiertagen den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt – wie im Feiertagsgesetz geregelt – nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen.

In Bayern leben ca. 700.000 Muslime. Die meisten davon sind bereits deutsche Staatsbürger. Die Forderung von Frau Bundesjustizministerin Leutheusser–Schnarrenberger drückt den im Grunde selbstverständlichen Respekt des Freistaats vor der Wertschätzung aller seiner Bürger aus. Der Freistaat ist religiös ungebunden. Natürlich muss und wird er die zentralen religiösen Bedürfnisse aller seiner Bürger in geeigneter Weise schützen.

Wir freuen uns, dass zahlreiche führende Politiker verschiedener Parteien wie auch Repräsentanten der Kirchen eine entsprechende Regelung unterstützen. Vor dem Hintergrund der wiederholt gegen Muslime gerichteten Ausbrüche von Intoleranz und Gewalt (Oslo, NSU-Terror, islamfeindliche Agitationen in München, bis hin zu manchen Auswüchsen der Beschneidungs-Debatte) wäre ein Vorschlag wie der von Frau Leutheusser-Schnarrenberger von wichtiger Symbolkraft. Die Muslime in Bayern sehnen sich nach solchen Zeichen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner