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Verlautbarung Pfarrer, Pfarrerinnen und Imame im Landkreis Weilheim-Schongau

30. Sep 2020 | Allgemein

IGP: Verlautbarung Pfarrer, Pfarrerinnen und Imame im Landkreis Weilheim-Schongau
IGP: Verlautbarung Pfarrer, Pfarrerinnen und Imame im Landkreis Weilheim-Schongau

Welchen Beitrag können Religionsgemeinschaften für den sozialen Frieden im Landkreis Weilheim-Schongau leisten?

Diese Frage kam bei der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes für den Landkreis wiederholt auf. Sehr erfreulich und wohl einmalig zumindest in Oberbayern: Die muslimischen Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau sind mit ihren fünf Imamen und Vorsitzenden komplett vertreten. Auch die Beteiligung der katholischen Geistlichen und evangelisch-lutherischen Pfarrerinnen und Pfarrern ist äußerst gut. Bis zu 20 Geistliche kamen bei den drei gemeinsamen Treffen jeweils zusammen, so wurde an einem gemeinsamen Text gearbeitet, bei dem klar werden sollte, dass Religion niemals als Rechtfertigung von Hass und Gewalt gelten darf, sondern ein Schlüssel sein muss, um aktuelle Herausforderungen zu bewältigen.

Hier der Wortlaut der Erklärung:

Verlautbarung Pfarrer, Pfarrerinnen und Imame im Landkreis Weilheim-Schongau

Die römisch-katholischen, evangelisch-lutherischen Geistlichen und die Imame bzw. Vereinsvorstände der Moscheevereine im Landkreis Weilheim-Schongau setzen sich für eine gute Nachbarschaft der verschiedenen Religionsgemeinschaften ein.

Nach dem Motto: Der größte Feind ist der, den man nicht kennt, pflegen sie den Dialog und die gegenseitige Begegnungen, um Vorurteile abzubauen und Vertrauen aufzubauen. Sie bekennen sich zu nachbarschaftlichen Beziehungen mit den anderen Religionen bzw. Konfessionen. Nachbarschaft meint eine Haltung, die die Verschiedenheit des anderen gelten lässt und doch Verantwortung füreinander und für den gemeinsamen Lebensraum wahrnimmt. Das nachbarschaftliche Miteinander ist von Respekt und Achtsamkeit bestimmt.

Als Religionsgemeinschaften stehen wir zu unserem Auftrag, uns für Wege des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der Achtung der Schöpfung in unseren Kommunen bzw. in unsrem Landkreis einzustehen. Dazu gehört in diesen Zeiten besonders auch der Schutz Andersgläubiger und Andersdenkender vor übler Nachrede. Rassismus, Islamfeindlichkeit, christenfeindliche Übergriffe und Antisemitismus haben in unseren Religionsgemeinschaften keinen Platz.

Selbstverständlich achten alle uneingeschränkt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere die Grundrechte, wie Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit.

September 2020

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